Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales haben folgende Allgemeinverfügung erlassen:
1. ….
2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt….
3. …. – 8. …..
Ausführlich zu lesen in der „Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 16. März 2020“.
Wir werden euch über Änderungen jeglicher Art natürlich auf dem Laufenden halten.
Viele Grüße und bleibt gesund
Euer Boulderia-Team